Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Geschäftsbedingungen von Kunden haben keine Geltung, es sei denn, dass sie im Einzelfall schriftlich durch die Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) anerkannt
    wurden. Mit der Unterfertigung eines Auftrages oder Übersendung einer Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen
    Geschäftsbedingungen.

2 VERTRAGSANBAHNUNG

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für mündliche
    Nebenabreden. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen oder mit einem Angebot übermittelten Angaben, Zeichnungen,
    Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sowie Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und unter
    Vorbehalt der Richtigstellung von Irrtümern, Druck-, Schreib- und Rechenfehler.
  2. Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist ein Entgelt zu bezahlen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Bei Beauftragung aufgrund des
    Kostenvoranschlages entfällt die Entgeltspflicht bzw. werden bereits geleistete Zahlungen dem Kunden gutgeschrieben.

3 VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Aufträge und Bestellungen sind schriftlich oder über unseren Online-Shop zu erteilen.
  2. Der Vertrag kommt erst mit der Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande. Sofern die Auftragsbestätigung vom erteilten Auftrag abweicht, gilt die Zustimmung
    des Kunden als erteilt, sofern dieser nicht innerhalb von 5 Werktagen, spätestens jedoch vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung erklärt, mit den Änderungen
    nicht einverstanden zu sein.
  3. Für die Durchführung des Auftrages ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
  4. Nachträgliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen, firmenmäßigen Bestätigung durch uns.
  5. Rücksendungen von lt. Bestellung gelieferter Ware kann nur nach schriftlicher Zustimmung von Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) auf Kosten des Käufers erfolgen.
  6. Die Stornierung eines Auftrages durch den Käufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von uns möglich. In diesem Fall ist die Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) berechtigt, neben der Geltendmachung allfälliger sonstiger Ansprüche ein Stornoentgelt von 20 % des Auftragswertes als Mindestschaden zu berechnen. Bei abzuholender Ware ist die Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) im Falle des Annahmeverzuges (Nichtabholung) berechtigt, nach Ablauf von einem Monat ab Rechnungsdatum unbeschadet der eingetretenen Fälligkeit die Ware auf Rechnung des Käufers bestmöglich zu veräußern.

4 LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Der Umfang der zu liefernden Ware bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung. Konstruktions- und Formatänderungen bleiben vorbehalten, sofern nicht schriftlich
    anders vereinbart. Die Angaben in den Beschreibungen Leistung, Gewicht, Maße sind als annähernde Angaben zu betrachten. Leistungen die nicht in der Auftragsbestätigung angeführt sind, sind nicht bestellt. Sollten Vorarbeiten erforderlich sein, müssen diese vom Besteller auf seine Kosten rechtzeitig durchgeführt werden.
  2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit betriebliche Gründe dies erfordern. Bei Teillieferung steht uns das Recht zu, Teilzahlungen zu verlangen.
  3. Die Abnahme der Lieferung oder Leistung hat zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen
    oder Lieferungen. Erfolgt die Abnahme nicht termingerecht und vereinbarungsgemäß so befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug. Ist Zahlung bei Lieferung vereinbart, so gilt die Nichtleistung der Zahlung zum vereinbarten Termin als Annahmeverweigerung. Wir können für alle uns aus Annahmeverzug oder -verweigerung
    entstehenden Kosten und Aufwendungen Schadenersatz verlangen.
  4. Lieferung und Versand erfolgen ab unserem Lager/Herstellerlager auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Gefahrenübergang findet bei Übergabe an den Spediteur statt. Im Falle eines vereinbarten Zusendungsortes gilt die Leistung als mit dem Abgang von Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) als erbracht. (Erfüllung). Fixgeschäfte sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Aus Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist können keine Schadensersatzforderungen hergeleitet werden, ebensowenig Forderung auf frachtfreie Nachlieferung etwaiger Lieferrückstände. Bei Lieferung ohne vereinbarten Zusendungsort gilt die Leistung als mit der Absendung der Meldung der Abholbereitschaft erbracht (Erfüllung). Ware die zur Abholung bereitgestellt ist, wird bei Nichtabholung in jedem Fall spätestens nach einem Monat in Rechnung gestellt und auf Rechnung und Gefahr des Käufers eingelagert.
  5. Der Käufer hat bei Übernahme der Ware diese sorgfältig zu prüfen. Schäden sind unverzüglich nach Erhalt der Ware dem Spediteur geltend zu machen. Der Käufer hat Mängel binnen 8 Tagen nach Übernahme der Ware unter genauer Bezeichnung des Mangels und Auftragsnummer bei sonstigem Verlust aller Ansprüche mittels rekommandiertem Schreiben zu rügen. Dies trifft im Falle einer Divergenz zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung zu. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Die Weitergabe/Weiterverarbeitung von mangelhafter Ware ist unzulässig.

5 EIGENTUMSVORBEHÄLT

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum, auch bei Verarbeitung/Montage.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
    regelmäßig durchzuführen.
  3. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, zu verarbeiten bzw. zu montieren, so lange er nicht in Verzug ist. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
    Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6 VERGÜTUNG

  1. Die Preise verstehen sich je nach Kundengruppe und Produktkategorie inkl. Fracht und MWSt. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass gesonderte Artikel auch exkl. Fracht und MWSt. angeboten werden können. Nach Ablauf der Fristen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Im Falle von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen, Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten zu verrechnen. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Skontoabzüge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Bei vereinbarten Teilzahlungen verliert die Skontovereinbarung bei Verletzung der Skontofrist für sämtliche Zahlungen, auch für die Vergangenheit, ihre Wirksamkeit.
  3. Gewährte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
  4. Bei Erstgeschäften wird nur gegen Kassazahlung/Vorauskasse geliefert.
  5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
  6. Der Kunde räumt der Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) das Recht ein und erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass Bonitätsauskünfte bei Dritten (Banken, etc.) eingeholt werden dürfen.

7 GEFAHRENÜBERGANG

  1. Alle Gefahren, auch die Gefahr des zufälligen Untergangs, gehen zum Zeitpunkt der Erfüllung mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Dieser hat den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Durch die Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) wird nur dann Versicherungsschutz veranlasst, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde.

8 QUALITÄT

  1. Lieferungen erfolgen in fachgemäßer Durchschnittsware.
  2. Abweichungen in Farbe oder Ausführung sind unvermeidlich, dies gilt besonders für Ersatz- und Ergänzungslieferungen, sowie für Sonderanfertigungen. Derartige Abweichungen müssen vom Käufer akzeptiert werden. Musterstücke stellen in Beschaffenheit und Farbe immer den Durchschnitt der Lieferung dar.
  3. Bei versteckten Fehlern leistet Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) für das Material Ersatz. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

  1. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder wegen Verzugs werden ausgeschlossen, sofern dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) verschuldet sind. Unternehmer tragen dafür die Beweislast. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht jedoch bei Personenschäden sowie Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist wird mit Unternehmen auf ein Jahr ab Leistungserbringung festgesetzt.
  2. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer wir auf 6 Monate beschränkt. Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich bei Übernahme oder längstens binnen 8 Tagen schriftlich rekommandiert zu rügen, widrigenfalls sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.
  3. Ersatz von mittelbaren Schaden wird nicht gewährt, ebenso nicht Mängelfolgeschäden und entgangenem Gewinn.
  4. Verschleißteile, normale Abnützung, sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleitung ausgenommen.
  5. Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) leistet ausschließlich in Form von Austausch der mangelhaften Ware Gewähr.
  6. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware durch den Käufer oder von dritter Seite bearbeitet, repariert oder verändert wurde, sowie bei Einbau von Teilen fremder Herkunft. Die Kosten einer Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsfrist durch den Käufer oder einen Dritten sind von Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) nur dann zu ersetzen, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die eigenen Verbesserungspflichten verletzt hat.

10 PRODUKTHAFTUNG

  1. Der Vertrag unterliegt den zwingenden Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes (PHG). Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®), richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass Fehler in Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®)s Sphäre verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Einschränkungen jeglicher Art der für den Käufer aus dem PGH resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®) nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.

11 DATENSCHUTZ

  1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und alle sich aus der Bestellung ergebenden Information in unsere Kundenkartei aufgenommen und zu Zwecken der Kundenbetreuung EDV-unterstützt verarbeitet werden können. Ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit zulässig.

12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt in jedem Fall östereichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten, insbesonder Lieferung und Zahlung ist für sämtliche Vertragsteile Steyr. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Steyr.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
  4. Sämtliche Designmerkmale, Konstruktionszeichnungen, Planzeichnungen, Fotos, etc. sind in der Urheberschaft von Fa. Heinz Leopold Hirtenlehner (LoderFire®).

 

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